Verlängerung des Prüfungs-Abmeldezeitraums
Nach einem Senatsbeschluss wurde der Zeitraum zum Abmelden von Prüfungen bis Mitternacht des 28.06.2022 verlängert. Habt ihr euch nicht von einer Prüfung abgemeldet, könnt aber kurzfristig doch nicht erscheinen, gilt eine Attestpflicht. Alle weiteren Informationen zu Prüfungen uns Leistungserbringungen findet ihr hier.